Auszüge aus dem Gästeaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienquartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
4. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung (Ferienwohnung) 10 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung 7. Stornobedingungen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
Rücktritt 60-30 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises
Rücktritt 30 Tage bis Mietbeginn: 90% des Mietpreises
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission
Die Reise-Rücktrittsversicherung
Ein gebuchtes Ferienquartier stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen. Sie können auch direkt eine Reiserücktrittsversicherung auf dieser Internetseite abschließen.